I. Streitig ist der gemeine Wert der nicht an der Börse gehandelten Stammaktien der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer AG, zum 31. Dezember 1988. Im Jahre 1987 wurde das Grundkapital der Klägerin durch Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zum Nennwert von je 50 DM erhöht. Die Vorzugsaktien sind mit einer Mehrdividende von 2 Prozentpunkten ausgestattet. Die Vorzugsaktien wurden 1987 an der Börse eingeführt. Ihr Kurs betrug zum 31. Dezember 1988 253,50 DM je 50 DM Grundkapital.
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