I. Streitig ist in der Revision zwischen den Prozeßparteien nur noch, ob die im Gesellschaftsvertrag einer Familien-Personeng esellschaft vereinbarte Gewinnverteilung steuerlich anzuerkennen ist.
1. Die Kläger zu 2. bis 4. sind die Erben des im Jahre 1964 verstorbenen Kaufmanns A. Dieser war bis Anfang 1960 Alleininhaber e ines Unternehmens, das im wesentlichen die Auswertung des von A entwickelten Patentes "S" zum Gegenstand hatte. Am 1. Mai 1960 s chlossen A, seine beiden Kinder B und C, die Kläger zu 3. und 4., und die langjährige Angestellte M, die Beigeladene, einen schr iftlichen Vertrag über die Errichtung einer Kommanditgesellschaft zur Fortführung des bisher von A allein betriebenen Unternehme ns. Die maßgeblichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags lauteten:
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