I. Der Kläger und Revisionsbeklagte zu 1. (Kläger) übte bis zum 31. Dezember 1969 seinen Beruf als beratender Ingenieur in einem ihm allein gehörenden Ingenieurbüro aus. Mit Wirkung ab 1. Januar 1970 errichtete er mit fünf Diplomingenieuren eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Ingenieurbüro X, Gemeinschaft beratender Ingenieure", die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 2. (Gesellschaft). Der Kläger wurde zum alleinigen Geschäftsführer und Vertreter der Gesellschaft berufen und war am Gewinn und Verlust anfangs zu 6/11, später, nach Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, zu 7/13 beteiligt.
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