BFH vom 03.05.1979
IV R 153/78
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 127, 538
BStBl II 1979, 515

BFH - 03.05.1979 (IV R 153/78) - DRsp Nr. 1997/14157

BFH, vom 03.05.1979 - Aktenzeichen IV R 153/78

DRsp Nr. 1997/14157

»Kinder, denen der Vater schenkweise eine Unterbeteiligung an seinem Anteil an einer Personengesellschaft eingeräumt hat, sind nicht Mitunternehmer im Verhältnis zum Vater als Hauptbeteiligten, wenn ihre Rechtsstellung als Unterbeteiligte nach dem Gesamtbild zugunsten des Hauptbeteiligten in einer Weise beschränkt ist, wie dies bei entgeltlich begründeten Unterbeteiligungsverhältnissen zwischen Fremden nicht üblich ist.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 § 12 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.