I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis zum Juli 1973 auf dem in seinem Eigentum stehenden und zu 50 v.H. betrieblich genutzten, bebauten Grundstück in H, B-Weg 2, eine Bäckerei und Konditorei. Grundstück und Gebäude veräußerte er aus Anlaß eines Brückenneubaues an die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) - Bundesstraßenbauverwaltung. Die dadurch aufgedeckten stillen Reserven wurden in eine Rücklage gemäß § des Einkommensteuergesetzes () eingestellt.
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