BFH - 04.05.1977 (I R 11/75) - DRsp Nr. 1997/13431
BFH, vom 04.05.1977 - Aktenzeichen I R 11/75
DRsp Nr. 1997/13431
»Der angemessene Pachtzins, den eine GmbH für die Pacht eines Betriebs an ihren Gesellschafter bei Meidung einer verdeckten Gewinnausschüttung zu zahlen hat, ist in erster Linie nicht nach den Renditeerwartungen des Gesellschafters (Verpächters), sondern danach zu bestimmen, ob die aus der Pachtung des Betriebs zu erwartenden Gewinne der GmbH eine angemessene Verzinsung des eingezahlten Stammkapitals - unter Umständen auch des sonstigen Eigenkapitals - sowie eine Vergütung für das auf dem ausstehenden Stammkapital lastende Risiko erreicht.«
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