I. Streitig ist, ob beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer KG gegen Entgelt die anteilige Auflösung der von der KG gebildeten Rücklage für Preissteigerung (§ 74 EStDV) den Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters am laufenden Gewinn oder seinen Veräußerungsgewinn erhöht.
Die Klägerin oder Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, betrieb im Streitjahr 1964 ein Handelsunternehmen. Bilanzstichtag war der 30. Juni. Die Beigeladene war Kommanditistin. Sie veräußerte ihre Beteiligung am 23. Januar 1964 gegen ein Entgelt von 4Mio.DM.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|