BFH vom 04.11.1980
VIII R 55/77
Normen:
EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 16 Abs. 3, Abs. 4, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 415
BStBl II 1981, 396

BFH - 04.11.1980 (VIII R 55/77) - DRsp Nr. 1997/14860

BFH, vom 04.11.1980 - Aktenzeichen VIII R 55/77

DRsp Nr. 1997/14860

»1. Führt der Nießbraucher aufgrund eines ihm vom Erben in Erfüllung eines Vermächtnisses eingeräumten Nießbrauchs am Unternehmen den Gewerbebetrieb des Erblassers fort, so ist das Nießbrauchsrecht in der Bilanz seines Unternehmens nicht anzusetzen. 2. Eine dem Nießbraucher für die Aufgabe des Nießbrauchs gezahlte Entschädigung ist in voller Höhe als Aufgabegewinn zu erfassen, der dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG unterliegt.«

Normenkette:

EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 16 Abs. 3, Abs. 4, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: