Die Firma X-GmbH, die Beigeladene zu 1 (im folgenden GmbH), an deren Stammkapital V mit 97,5vH und dessen Ehefrau M, die Beigeladene zu 3, mit 2,5vH beteiligt sind, betrieb bis 1966 einen Handel mit ... . V ist alleiniger Geschäftsführer der GmbH.
Mit Vertrag vom 22. August 1966 gründeten die GmbH, Frau M und der 1954 geborene Sohn S, der Beigeladene zu 2, dieser vertreten durch einen gerichtlich bestellten Ergänzungspfleger, mit Wirkung vom 1. April 1966 eine Kommanditgesellschaft, die Klägerin und Revisionsbeklagte (im folgenden Klägerin der KG) zur Fortführung des bisher von der GmbH betriebenen gewerblichen Unternehmens.
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