BFH - 06.02.1970 (VI R 186/67) - DRsp Nr. 1997/10041
BFH, vom 06.02.1970 - Aktenzeichen VI R 186/67
DRsp Nr. 1997/10041
»Ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ein Spekulationsgeschäft im Sinn des § 23EStG, so ist diese Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn die veräußerten Anteile eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1EStG darstellen.«
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