BFH vom 06.05.1977
III R 19/75
Normen:
AO § 91 Abs. 1, § 215 Abs. 1 ; AktG (1965) § 273 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 389
BStBl II 1977, 783

BFH - 06.05.1977 (III R 19/75) - DRsp Nr. 1997/13487

BFH, vom 06.05.1977 - Aktenzeichen III R 19/75

DRsp Nr. 1997/13487

»1. Der an die früheren Gesellschafter einer im Handelsregister als vermögenslos gelöschten GmbH & Co. KG gerichtete Feststellungsbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens der KG ist nicht deshalb nichtig, weil er nur den natürlichen Personen und nicht auch der GmbH bekanntgegeben wurde; die Zustellung an die GmbH muß jedoch nachgeholt werden. 2. Die Zustellung an die GmbH ist nicht deshalb unmöglich, weil sie inzwischen ebenfalls als vermögenslos im Handelsregister gelöscht wurde. Die Zustellung erfordert jedoch die Bestellung eines Nachtragsliquidators.«

Normenkette:

AO § 91 Abs. 1, § 215 Abs. 1 ; AktG (1965) § 273 Abs. 4 ;