A.
Der IV. Senat legte mit Beschluß vom 21. Februar 1973
Enthält der Strukturwandel einer Gärtnerei vom Gewerbetrieb mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG zum landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (in der bis zum Inkrafttreten des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 - 2. StÄndG 1971 - geltenden Fassung) eine Entnahme des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens aus dem gewerblichen Betriebsvermögen?
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