I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Die Mutter der Klägerin übertrug ihr im Wege der vorweggenommenen Erbfolge 1964 ein Einfamilienhaus und behielt sich an den damals vorhandenen Räumen des Hauses ein lebenslängliches dingliches Wohnrecht vor, das auch in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Mutter sollte ferner berechtigt sein, die Toilette und den Stall in einem geplanten Anbau mitzubenutzen.
1968 wurde das Einfamilienhaus um einen Anbau mit zwei Räumen (insgesamt 30 qm) erweitert. Den Anbau nutzten die Kläger.
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