»1. Im Falle des § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser (nicht zum Vorerben) zugrunde zu legen. 2. § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbStG vermittelt keinen selbständigen Anrechnungsanspruch; er ist allein eine Vorschrift zur Berechnung der vom Nacherben geschuldeten Steuer. 3. Der Vorteil, den der Nacherbe durch die Anrechnung erlangt, ist kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.