BFH - 10.10.1978 (VIII R 126/75) - DRsp Nr. 1997/13951
BFH, vom 10.10.1978 - Aktenzeichen VIII R 126/75
DRsp Nr. 1997/13951
»Hat ein Steuerpflichtiger Anteile an einer GmbH zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen erworben, kann er bestimmen, welchen Anteil oder Teil davon er veräußert. Für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns (-verlustes) i.S. von § 17EStG sind die tatsächlichen Anschaffungskosten dieses Anteils maßgebend.«
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