BFH - 10.11.1982 (I R 178/77) - DRsp Nr. 1997/15467
BFH, vom 10.11.1982 - Aktenzeichen I R 178/77
DRsp Nr. 1997/15467
»Die personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind gegeben, wenn der Inhaber des Besitzunternehmens in der als GmbH und Co. KG ausgestalteten Betriebsgesellschaft zu 98 v.H. Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, Kommanditisten der Betriebsgesellschaft die Ehefrau und die beiden erwachsenen Kinder des Inhabers des Besitzunternehmens sind und im Gesellschaftsvertrag der KG vereinbart ist, daß Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen und daß im Falle der Stimmengleichheit die Stimme der Komplementär-GmbH entscheidet.«
Normenkette:
GewStG § 2 Abs. 1 ;
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