BFH vom 11.11.1982
IV R 117/80
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; GewStDV § 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 357
BStBl II 1983, 425

BFH - 11.11.1982 (IV R 117/80) - DRsp Nr. 1997/15608

BFH, vom 11.11.1982 - Aktenzeichen IV R 117/80

DRsp Nr. 1997/15608

»1. Eine Betriebsaufspaltung kann zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebskapitalgesellschaften bestehen. 2. Besitzunternehmen kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft sein. 3. Beherrschender Einfluß auf die Bruchteilsgemeinschaft kann auch mit Hilfe eines Ankaufsrechts gewonnen werden, das es dem Berechtigten gestattet, jederzeit die zur Erlangung der Stimmenmehrheit erforderlichen Miteigentumsanteile zu erwerben.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; GewStDV § 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe: