BFH - 12.10.1982 (VIII R 72/79) - DRsp Nr. 1997/15462
BFH, vom 12.10.1982 - Aktenzeichen VIII R 72/79
DRsp Nr. 1997/15462
»Eine Zahlung aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses einer Kapitalgesellschaft ist beim Gesellschafter keine Einnahme aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG, wenn der Gesellschafter sie nicht aufgrund seiner Gesellschafterstellung, sondern aus einer bloßen Gläubigerstellung erhält. Dies ist der Fall, wenn die Zahlung ein auf abgekürztem Zahlungsweg erbrachtes Kaufentgelt aus einer Anteilsveräußerung zwischen Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft ist.«
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