I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung für eine Anwaltssozietät, ob ein Quotennießbrauch, den der Vater seinen minderjährigen Kindern schenkweise an dem mit seiner Sozietätsbeteiligung verbundenen "Gewinnstammrecht" und dem Anspruch auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben eingeräumt hat, zu eigenen Einkünften der Kinder führt.
Die Kläger und Revisionskläger zu 1 sind die beiden minderjährigen Kinder des Klägers und Revisionsklägers zu 2.
Der Kläger zu 2 ist selbständiger Rechtsanwalt. Seit 1. April 1970 betreibt er seine Praxis in Sozietät mit dem Beigeladenen.
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