I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Textilchemiker. Er besitzt eine Anzahl in- und ausländischer Patente, die er in den Jahren 1949 bis 1951 in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) entwickelt und von 1952 bis 1957 durch zahlreiche, ebenfalls patentierte Verbesserungen ergänzt hat. Für die Auswertung seiner Erfindungen hat der Kläger Lizenzen an Fabriken in der Bundesrepublik vergeben.
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