I. Der Senat entscheidet gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFH-EntlastG) vom 8. Juli 1975 (BGBl I 1975,
Streitig ist, ob Einkünfte aus dem Verkauf selbstgemalter Bilder Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder aus Gewerbebetrieb sind und deshalb der Freibetrag des § 18 Abs. 4 EStG zu gewähren ist.
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