BFH vom 14.11.1979
I R 143/76
Normen:
EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 146
BStBl II 1980, 96

BFH - 14.11.1979 (I R 143/76) - DRsp Nr. 1997/14348

BFH, vom 14.11.1979 - Aktenzeichen I R 143/76

DRsp Nr. 1997/14348

»Scheidet der Vater aus einem mit seinem Sohn betriebenen Unternehmen unentgeltlich aus und wird dabei sein negatives Kapital in eine Forderung des Sohnes gegen ihn umgewandelt, so gehört diese Forderung zum Privatvermögen des Sohnes. Ihre Zinslosigkeit kann deshalb nicht zu einer Abzinsung zu Lasten des Gewinns führen.«

Normenkette:

EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;