I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde zum 1. Januar 1973 mit ihrer -damals noch minderjährigen- Tochter zusammen zur Vermögensteuer veranlagt. Die Tochter hatte ihren 1972 verstorbenen Vater, den Ehemann der Klägerin, zu einem viertel Anteil beerbt. Im Erbschaftsvermögen befanden sich u.a. Gemälde, die der Vater -mit Ausnahme eines im Jahre 1929 angeschafften Gemäldes- ab 1957 käuflich erworben hatte.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) setzte den Anteil der Tochter an den Gemälden nach §
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