I. Das Verlagsunternehmen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer KG, gliederte sich in einen Buchverlag und die verlegerische Betreuung der Fachgebiete X und Y mit den dazugehörigen Fachzeitschriften. Am 30. Juni des Streitjahres 1970 veräußerte die Klägerin ihr Fachgebiet X mit der gleichnamigen Fachzeitschrift für 110.000 DM an den Z-Verlag. In ihrer Erklärung zur Gewinnfeststellung 1970 beantragte sie, diesen Betrag als steuerbegünstigten Gewinn aus einer Teilbetriebsveräußerung festzustellen.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) lehnte dies in dem nach einer Betriebsprüfung ergangenen Änderungsbescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung 1970 ab.
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