BFH vom 15.03.1984
IV R 189/81
Fundstellen:
BFHE 140, 563
BStBl II 1984, 486

BFH - 15.03.1984 (IV R 189/81) - DRsp Nr. 1997/15975

BFH, vom 15.03.1984 - Aktenzeichen IV R 189/81

DRsp Nr. 1997/15975

»Veräußert ein Verlag, der mehrere Fachgebiete verlegerisch betreut, eines der Fachgebiete an einen anderen Verlag, so liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, wenn die verlegerische Betreuung dieses Fachgebiets innerhalb des Verlages als ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs in Erscheinung trat, der für sich allein lebensfähig war.«

Gründe:

I. Das Verlagsunternehmen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer KG, gliederte sich in einen Buchverlag und die verlegerische Betreuung der Fachgebiete X und Y mit den dazugehörigen Fachzeitschriften. Am 30. Juni des Streitjahres 1970 veräußerte die Klägerin ihr Fachgebiet X mit der gleichnamigen Fachzeitschrift für 110.000 DM an den Z-Verlag. In ihrer Erklärung zur Gewinnfeststellung 1970 beantragte sie, diesen Betrag als steuerbegünstigten Gewinn aus einer Teilbetriebsveräußerung festzustellen.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) lehnte dies in dem nach einer Betriebsprüfung ergangenen Änderungsbescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung 1970 ab.