I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Tochter und Erbin eines im März 1968 verstorbenen Gesellschafters der beigeladenen KG. Der Erblasser hatte in seinem Testament seine beiden Töchter X. - die Klägerin - und Y. zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und dabei bestimmt, daß seine Gesellschaftsanteile allein auf die Klägerin übergehen sollten. Der Mehrwert der Gesellschaftsanteile sollte ausgeglichen werden.
§ 13 des Gesellschaftsvertrags der beigeladenen KG enthielt für den Fall des Todes eines Gesellschafters die Bestimmung, daß die Erben das Recht haben, das Gesellschaftsverhältnis unverändert oder auch als Kommanditisten fortzuführen.
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