BFH vom 17.01.1980
IV R 115/76
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 130, 58
BStBl II 1980, 336

BFH - 17.01.1980 (IV R 115/76) - DRsp Nr. 1997/14472

BFH, vom 17.01.1980 - Aktenzeichen IV R 115/76

DRsp Nr. 1997/14472

»Eine Kommanditgesellschaft, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zusammengeschlossen haben, ist insgesamt gewerbesteuerpflichtig, wenn an der Gesellschaft eine berufsfremde Person als Mitunternehmer beteiligt ist (ständige Rechtsprechung). Eine an der KG als Mitunternehmerin beteiligte GmbH ist eine berufsfremde Person, und zwar auch dann, wenn ihre sämtlichen Gesellschafter und ihr Geschäftsführer Angehörige eines freien Berufs sind.«

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: