BFH - 17.07.1974 (I R 233/71) - DRsp Nr. 1997/12138
BFH, vom 17.07.1974 - Aktenzeichen I R 233/71
DRsp Nr. 1997/12138
»Wird eine Kapitalgesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres aufgelöst, so ist ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden, das nicht in den Liquidationszeitraum einzubeziehen ist (Änderung der Rechtsprechung des RFH, zuletzt RFH-Urteil vom 06.06.1944 I 4/44, RFHE 54, 112, RStBl 1944, 700). Der Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahrs kann noch nach Beginn der Liquidation ausgeschüttet werden.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.