I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1966 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger (Ehemann) war zu Beginn des Jahres 1966 am Stammkapital der .... GmbH (im folgenden GmbH) von 4,5 Mio. DM mit Geschäftsanteilen im Nennwert von 1.322.500 DM (29,39 v.H.) beteiligt. Er hatte diese Geschäftsanteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten teils entgeltlich, teils unentgeltlich, teils durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erworben. Die Geschäftsanteile waren Privatvermögen.
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