I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine drei Geschwister J, A und C waren von ihrem Vater als Nacherben zu gleichen Teilen nach ihrer Mutter eingesetzt worden. Der Vater starb am 7. April 1936. Zu seinem Nachlaß gehörten Besitzungen im Lande X (Kaffeeplantage) und im Lande Y.
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