BFH - 19.02.1981 (IV R 41/78) - DRsp Nr. 1997/15017
BFH, vom 19.02.1981 - Aktenzeichen IV R 41/78
DRsp Nr. 1997/15017
»Ist der Anschaffungspreis für einen Mitunternehmeranteil niedriger als das übergehende Kapitalkonto, so muß der Erwerber den Minderbetrag in seiner Ergänzungsbilanz auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft verteilen. Der Minderwert kann nicht als "negativer Geschäftswert" bilanziert werden.«
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