BFH vom 21.05.1974
VIII R 57/70
Normen:
GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 112, 391
BStBl II 1974, 613

BFH - 21.05.1974 (VIII R 57/70) - DRsp Nr. 1997/12092

BFH, vom 21.05.1974 - Aktenzeichen VIII R 57/70

DRsp Nr. 1997/12092

»1. Die sachlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung liegen auch dann vor, wenn das überlassene Wirtschaftsgut bei der Betriebsgesellschaft nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellt. 2. Bei dem Besitzunternehmen unterliegen nicht nur die an sie gezahlten Mietzinsen der Gewerbeertragsteuer, sondern auch (verdeckte) Gewinnausschüttungen, Darlehenszinsen und Avalprovisionen, soweit Darlehen und Wechselbürgschaften für die Betriebsgesellschaft ihre Grundlage in dem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen des Besitzunternehmens auch in der Betriebsgesellschaft haben.«

Normenkette:

GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe: