I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Alleinerbin ihres am 12. Oktober 1976 verstorbenen Ehemannes A. A war zusammen mit einem Herrn B zu je 50 % an der A & B-GmbH (GmbH) beteiligt und Geschäftsführer der GmbH. Die GmbH, die den Mineralölhandel betrieb, hatte mit der X-AG 1956 einen Agenturvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag konnte erstmals zum 31. Dezember 1965 gekündigt werden und sollte sich jeweils um drei Jahre verlängern, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
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