BFH vom 21.10.1976
IV R 210/72
Normen:
EStG § 17, § 15 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 239
BStBl II 1977, 145

BFH - 21.10.1976 (IV R 210/72) - DRsp Nr. 1997/13144

BFH, vom 21.10.1976 - Aktenzeichen IV R 210/72

DRsp Nr. 1997/13144

»Überträgt ein Gesellschafter einer KG eine zu seinem Privatvermögen gehörige wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in der Weise auf die KG, daß ihm die KG den Kaufpreis, der nach dem Gesamtwert der übertragenen gesellschaftsrechtliche Stellung innerhalb der KG unverändert bleibt, so liegt eine im Sinne des EStG § 17 steuerpflichtige Veräußerung der gesamten übertragenen Beteiligung vor.«

Normenkette:

EStG § 17, § 15 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1962, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entsteht, wenn ein Gesellschafter einer KG eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an die KG verkauft und in der Weise auf die KG überträgt, daß ihm der Kaufpreis auf ein in der Buchführung der KG geführtes Privatkonto gutgeschrieben wird. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1962 Gesellschafter der Kommanditgesellschaft V. in N. (im folgenden KG). Seine Beteiligung an der KG betrug 41vH.

Der Kläger war außerdem mit einem Geschäftsanteil von 60.000 DM am Stammkapital der O-GmbH in Höhe von 126.000 DM beteiligt. Der Geschäftsanteil war Privatvermögen des Klägers.