BFH - 21.12.1977 (I R 247/74) - DRsp Nr. 1997/13705
BFH, vom 21.12.1977 - Aktenzeichen I R 247/74
DRsp Nr. 1997/13705
»1. Eine die Gewinnrealisierung vermeidende Realteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft kann - vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen - nur dann angenommen werden, wenn die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach ihrer Zuteilung an die Gesellschafter in der Weise betrieblich genutzt werden, daß die spätere steuerliche Erfassung der in ihnen ruhenden stillen Reserven gewährleistet bleibt. 2. Steuerbescheide und Entscheidungen über abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (AO 1977 § 163) sind selbständige Verwaltungsakte, die mit unterschiedlichen Rechtsbehelfen anfechtbar sind.«
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