BFH - 22.01.1970 (IV R 178/68) - DRsp Nr. 1997/10045
BFH, vom 22.01.1970 - Aktenzeichen IV R 178/68
DRsp Nr. 1997/10045
»Sind die Rechte der als Kommanditistinnen in das väterliche Unternehmen mit vom Vater geschenkten Einlagen aufgenommenen Töchter so unbedeutend, daß der Vater nach wie vor wie ein Alleinunternehmer schalten und walten kann und die Töchter die ihnen gutgeschriebenen Gewinnanteile nur mit Genehmigung des Vaters entnehmen dürfen, so kann einkommensteuerlich eine Mitunternehmerschaft oder eine stille Beteiligung der Töchter nicht anerkannt werden.«
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