BFH vom 22.03.1972
I R 117/70
Fundstellen:
BFHE 105, 143
BStBl II 1972, 501

BFH - 22.03.1972 (I R 117/70) - DRsp Nr. 1997/11008

BFH, vom 22.03.1972 - Aktenzeichen I R 117/70

DRsp Nr. 1997/11008

»Die Anpassung zugesagter wie auch bereits laufend gezahlter Pensionsbezüge an die - gegenüber dem Zeitpunkt der Zusage - entscheidend veränderten Verhältnisse (allgemeines Ansteigen der Lebenshaltungskosten) für die Zukunft ist keine nachträgliche Erhöhung der Pensionsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn auch die Pensionen der Arbeiter und der übrigen Angestellten an die steigenden Lebenshaltungskosten angepaßt werden.«

I. Streitig ist die steuerrechtlich zutreffende Behandlung der Erhöhung einer dem geschäftsführenden, die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter gegebenen Pensionszusage kurz vor seinem termingerechten Ausscheiden aus der Geschäftsführung.