I. Streitig ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung 1968, ob Darlehnsforderungen, die eine KG von Familienangehörigen eines ihrer Gesellschafter entgeltlich erworben hat, Betriebsvermögen der KG geworden sind und deshalb ihr Ausfall den Gewinn der KG mindert. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH && Co. KG, erstellt Elektroanlagen. Gesellschafter der Klägerin waren bei der Gründung (1. Januar 1966)
a) die EM GmbH als Komplementärin mit einer Gesellschaftereinlage von 20.000 DM,
b) Frau L als Kommanditistin mit einer Gesellschaftereinlage von 30.000 DM und
c) Frau AS als Kommanditistin mit einer Gesellschaftereinlage von 15.000 DM.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1968 trat Frau TS als weitere Kommanditistin mit einer Einlage von 15.000 DM ein.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|