I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, an der in den Streitjahren (1969 bis 1972) die Komplementäre A und B sowie die Kommanditistin K beteiligt waren. Die drei Gesellschafter hatten die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1980 unkündbar vereinbart. In der Zeit nach den Streitjahren heiratete K den Gesellschafter A. A ist verstorben. Er wurde von seinem Sohn B beerbt.
Die Klägerin führte für ihre Gesellschafter zwei Konten, ein Kapitalkonto I als Festkonto und ein bewegliches Konto, das sog. Kapitalkonto II. Auf dem Kapitalkonto I standen in den Streitjahren
für A 103.000 DM,
für B 65.000 DM und
für K 72.000 DM.
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