BFH - 24.01.1985 (IV R 155/83) - DRsp Nr. 1997/16123
BFH, vom 24.01.1985 - Aktenzeichen IV R 155/83
DRsp Nr. 1997/16123
»Für den Ansatz von Korrektivposten, die beim Übergang von der Einnahmenüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1EStG erforderlich sind, kommt es nur darauf an, ob der Gewinn vor dem Übergang zum Bestandsvergleich tatsächlich durch Gegenüberstellung der Ist-Einnahmen und der Betriebsausgaben ermittelt wurde. Das gilt auch für die Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschußrechnung für den Weinbau nach § 13a Abs. 6 Nr. 1EStG a.F., die nach dem System des EStG und der EStDV formal zur Durchschnittsgewinnermittlung des § 13a gehört.«
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