I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Witwe und Alleinerbin des am .... 1980 verstorbenen Steuerpflichtigen.
Der Steuerpflichtige war Inhaber einer Tankstelle. Er vertrieb als Tankstellenagent (Handelsvertreter) Kraftstoffe. Zum 31. März 1974 kündigte der Steuerpflichtige die Tankstellenagentur und gab seinen Betrieb auf. Nach Verhandlungen erreichte der Steuerpflichtige, daß ihm die X GmbH als Vertreterin der Y AG am 24. August 1974 eine Abfindung für den Ausgleichsanspruch nach § 89b des Handelsgesetzbuches (HGB) und etwaige sonstige Ansprüche aus dem abgelaufenen Agenturvertrag in Höhe von 35.000 DM nebst 3.850 DM Umsatzsteuer zuerkannte. Aufgrund von Verhandlungen mit der A erteilte diese zur Abgeltung des geltend gemachten Ausgleichsanspruchs am 28. April 1975 eine Gutschrift über 11.261,25 DM nebst Umsatzsteuer in Höhe von 1.238,75 DM.
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