BFH vom 25.10.1979
IV B 68/79
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 47
BStBl II 1980, 66

BFH - 25.10.1979 (IV B 68/79) - DRsp Nr. 1997/14334

BFH, vom 25.10.1979 - Aktenzeichen IV B 68/79

DRsp Nr. 1997/14334

»Zur einkommensteuerrechtlichen Zurechnung von Verlusten einer sog. Abschreibungsgesellschaft bei Eintritt von Treugeberkommanditisten während des Wirtschaftsjahres der Gesellschaft.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (im folgenden Antragstellerin) ist eine Kommanditgesellschaft, die Verlustzuweisungen anbietet (sog Abschreibungsgesellschaft). Die Antragstellerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 31. Oktober 1975 gegründet. Gegenstand ihres Unternehmens ist "der Erwerb, die Schaffung und der Betrieb von Ferienzentren und Ferienzentrenclubs" in den USA und Kanada. Bei der Gründung waren alleinige persönlich haftende Gesellschafterin die A-GmbH ohne Kapitaleinlage und einziger Kommanditist der Kaufmann B mit einer Kommanditeinlage von 80.000 DM. Nach § 11 Nr 1 des Gesellschaftsvertrags werden Gewinne und Verluste auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen verteilt.