I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte zunächst unter der Firmenbezeichnung "X" N.N., Fabrikation und Vertrieb chemisch-technischer und kosmetischer Erzeugnisse, Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel, Seifen, Parfümerie, Kosmetik, ein Einzelunternehmen betrieben, zu dem auch der Vertrieb von Seifenerzeugnissen der Firma "Y" GmbH gehörte. Büro und Sitz der Geschäftsleitung der "X" befanden sich im Einfamilienhaus des Klägers in J. Zur Lagerung und Abfüllung diente das ebenfalls dem Kläger gehörende Grundstück "A" in H.
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