BFH - 26.03.1980 (I R 111/79) - DRsp Nr. 1997/14589
BFH, vom 26.03.1980 - Aktenzeichen I R 111/79
DRsp Nr. 1997/14589
»Eine gemäß § 60 Abs. 3FGO erforderliche Beiladung einer GmbH darf nicht deshalb unterbleiben, weil die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht worden ist.«
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