I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1966, ob und von wem im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines gewerblichen Teilbetriebes die stillen Reserven zu versteuern sind, wenn der Erwerber den übernommenen Teilbetrieb als landwirtschaftlichen Betrieb fortführt.
Der Vater des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) hatte bis zum Jahre 1965 auf seinem Grundbesitz eine Gärtnerei betrieben und ferner zwei Blumenläden unterhalten. Wegen des erheblichen Zukaufs an Pflanzen war das Unternehmen steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt worden. Mit Vertrag vom 28. Juni 1965 übertrug der Vater sein Gartenland mit Treibhaus im Wege vorweggenommener Erbfolge auf den Kläger. Die Blumenläden behielt er zurück und führte sie selbst weiter.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|