BFH - 26.10.1977 (VIII R 146/74) - DRsp Nr. 1997/13619
BFH, vom 26.10.1977 - Aktenzeichen VIII R 146/74
DRsp Nr. 1997/13619
»Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26.01.1977 VIII R 109/75 (BFHE 121, 63, BStBl 2.1977, 283) zur Möglichkeit einer steuerneutralen Einbringung und zum Zwang einer Gewinn- oder Verlustaufdeckung beim Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht sind nicht anwendbar, wenn ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter seines Einzelunternehmens ohne Gewährung neuer Gesellschaftsanteile in eine Kapitalgesellschaft einbringt, deren Anteile bereits vorher Betriebsvermögen des Einzelunternehmens waren und die bei der Einbringung zurückbehalten werden.«
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