I. Bei der Einkommensteuerveranlagung 1966 ist streitig, ob die Gewerbesteuer anteilsmäßig auch den steuerbegünstigten Gewinn aus der Veräußerung einer zum gewerblichen Betriebsvermögen gehörigen 100 %igen GmbH-Beteiligung oder nur den übrigen Gewinn des Gewerbebetriebes mindert.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Inhaber der Firma P. . Mit Vertrag vom 12. März 1966 verkaufte der Kläger seine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung der GmbH K. von nominal 200.000 DM zum Preise von 3.150.000 DM mit Wirkung vom 1. Juli 1966 an die Firma C. Hieraus errechnete der Kläger folgenden Veräußerungsgewinn:
Kaufpreis 3.150.000,- DM
abzügl. Anschaffungskosten 635.941,26 DM
Notarkosten 4.980,56 DM
Börsenumsatzsteuer 3.937,50 DM
Grunderwerbsteuer 710,50 DM
übernommener Verlust
aus 1962 13.491,60 DM 659.061,42 DM
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Veräußerungsgewinn 2.490.938,58 DM.
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