BFH vom 28.02.1974
VIII R 83/69
Normen:
EStG § 17, § 23 ;
Fundstellen:
BFHE 112, 574
BStBl II 1974, 574

BFH - 28.02.1974 (VIII R 83/69) - DRsp Nr. 1997/12074

BFH, vom 28.02.1974 - Aktenzeichen VIII R 83/69

DRsp Nr. 1997/12074

»Handelt es sich bei der Veräußerung der Anteile an einer GmbH um ein unter § 23 Abs. 3 EStG fallendes Spekulationsgeschäft, so kann der sich aus der Veräußerung ergebende Verlust, auch wenn er aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung herrührt, nicht mit anderen Einkünften des Veräußerers ausgeglichen werden.«

Normenkette:

EStG § 17, § 23 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) einen Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer GmbH mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ausgleichen kann.

Der Kläger ist kaufmännischer Angestellter. Er erzielte 1965 außerdem Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit, der weit höhere Unkosten gegenüberstehen.

Er erwarb am 25. Juni 1965 Geschäftsanteile der Fa. X GmbH von nominal 78.000 DM gegen Zahlung von 34.174,99 DM. Das Stammkapital der GmbH betrug insgesamt 150.000 DM. Am 21. Dezember 1965 veräußerte der Kläger seine Beteiligung an der GmbH für 29.394,57 DM. Die Veräußerungskosten betrugen 1.053 DM.