I. Streitig ist, ob und ggf. inwieweit ein von der Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (OHG) genutztes Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde. Seit dem Jahre 1959 war H. R (Erblasser) zusammen mit seinem Schwiegersohn, A. H (Ehemann H), Gesellschafter der Firma R & Co., die in der Rechtsform einer OHG einen Gewerbebetrieb unterhielt. Der Erblasser verstarb im Jahre 1970 und wurde von seiner Ehefrau, der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1, allein beerbt. Durch notariellen Vertrag vom 22. Juli 1967 hatte der Erblasser seinen Gesellschaftsanteil an der OHG auf seine Tochter, H. H (Ehefrau H) übertragen. Sie ist seit dem 20. November 1967 neben ihrem Ehemann als persönlich haftende Gesellschafterin im Handelsregister eingetragen.
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