BFH - 28.11.1979 (I R 141/75) - DRsp Nr. 1997/14385
BFH, vom 28.11.1979 - Aktenzeichen I R 141/75
DRsp Nr. 1997/14385
»Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hält an seiner in dem Urteil vom 18.10.1972 I R 184/70 (BFHE 107, 142, BStBl II 1973, 27) zur Betriebsaufspaltung geäußerten Auffassung, daß für die Beherrschung der Betriebs-GmbH durch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft in der Regel eine 75 %ige Beteiligung an der GmbH erforderlich sei, nicht mehr fest (Anschluß an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.05.1975 IV R 89/73 , BFHE 116, 277, BStBl II 1975, 781).«
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