BFH vom 29.09.1976
I R 171/75
Normen:
AO § 215 § 218 ; EStG (1971) § 16 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 222
BStBl II 1977, 259

BFH - 29.09.1976 (I R 171/75) - DRsp Nr. 1997/13202

BFH, vom 29.09.1976 - Aktenzeichen I R 171/75

DRsp Nr. 1997/13202

»1. Wird der Anteil an einer OHG, der zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehört, im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Einzelunternehmens veräußert, so ist die Anwendbarkeit des EStG § 16 Abs. 4 für beide Vorgänge gesondert zu prüfen. 2. Die Entscheidung über den für die Veräußerung des Anteils an der OHG zum Zuge kommenden Freibetrag bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der OHG ist für die Einkommensteuerveranlagung des Einzelunternehmers bindend.«

Normenkette:

AO § 215 § 218 ; EStG (1971) § 16 Abs. 4 ;

Gründe: